In der PRIVAT-KANZLEI stellen wir Ihnen gerne unseren 25-jährigen Wissens- und Erfahrungsschatz in folgenden Rechtsgebieten zur Verfügung:
Allgemeines ZIVIL-RECHT (Privat-Recht)
Das allgemeine Zivilrecht umfasst diverse rechtliche Angelegenheiten aus dem menschlichen Miteinander, gleich ob es sich um natürliche Personen oder Unternehmen handelt. Hierzu zählen typische Streitigkeiten aus dem Alltag: etwa ein Mangel, ein Schaden, ein nicht erfüllter Vertrag oder unbezahlte Forderungen.
VERTRAGSRECHT & VERTRAGSGESTALTUNG
Jedes Handeln, jedes Tun im Alltag ist imgrunde ein juristischer Vorgang... ein Vertrag, ohne dass wir uns dessen jeweils immer im Einzelnen bewusst sind. Jeder Vertragsabschluss, egal ob im privaten oder unternehmerischen Zusammenhang, kann dabei Auslöser für einen Streit sein.
Wir entwickeln Verträge nach Ihren sachlichen Vorgaben. Ein guter, vorausschauender Vertrag hilft, Ihr Interesse in maximalem Umfang zu sichern und böse Überraschungen zu vermeiden.
Wenn Sie in eine Auseinandersetzung über vermeintliche vertragliche Abreden „gerutscht" sind, prüfen wir vorhandene Verträge und vertreten Ihre Interessen außergerichtlich oder vor Gericht, wenn es um die Durchsetzung Ihrer Vertragsrechte oder die Rückabwicklung bereits abgeschlossener Verträge geht.
ARBEITS-RECHT
Das Arbeitsrecht beinhaltet die gesetzlichen Regelungen zwischen dem einzelnen Arbeitnehmer und dessen jeweiligen Arbeitgeber.
Wir vertreten arbeitsrechtlich seit über 20 Jahren sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Die hierbei gewonnenen Erfahrungsschätze und unsere fachspezifischen Kenntnisse sind für beide Seite gewinnbringend einsetzbar. Nur wer die Perspektive seines Gegenübers bestens kennt, kann die Interessen seines Mandanten (Arbeitgeber oder Arbeitnehmer) optimal vertreten – dies gilt vor allem im Arbeitsrecht.