ALLGEMEINES ZIVILRECHT
Hierunter fallen alle zivilrechtlichen Auseinandersetzungen zwischen Privatleuten und/oder Unternehmen, vor allem aus Verträgen, die Geltendmachung von Schadenersatz und Schmerzensgeld aus Unfällen oder sonstigen unerlaubten Handlungen, oder aus dem Verhältnis als Grundstücksnachbarn.