Die Zahl der steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren ist in den letzten Jahren kontinuierlich gewachsen.
Dies ist zum einen auf die verbesserten Erkenntnisquellen der deutschen Steuerbehörden (beispielsweise Kontenabrufverfahren) zurückzuführen, zum anderen auch auf die verbesserte internationale Amts- und Rechtshilfe in Steuerstrafverfahren.
Gerade im Steuerstrafverfahren ist eine fächerübergreifende Zusammenarbeit verschiedener Fachgebiete von großer Bedeutung für den Mandanten. Nur so können verfahrensstrategische Fragen (beispielsweise Selbstanzeige, Ausübung des Schweigerechts, Anfechtung von Steuerbescheiden vor der Rechtsbehelfsstelle oder dem Finanzgericht etc.) optimal ausgelotet und gelöst werden.
In unserer Kanzlei arbeiten erfahrene Anwälte für Steuerrecht, Strafrecht und Steuerberater eng zusammen.
Wir betreuen Sie bereits während des Ermittlungsverfahrens (Durchsuchungsmaßnahmen, Vernehmungen bei Steuerfahndung und Staatsanwaltschaft, Ausübung von Erklärungs- und Beweisantragsrechten) bis zum eigentlichen Steuerstrafverfahren vor der Bußgeld- und Strafsachenstelle oder der Strafgerichtsbarkeit.