UNVERSCHULDETER VERKEHRSUNFALL - TROTZDEM EIN ANWALT?
Gerade bei einem unverschuldeten
Verkehrsunfall, bei dem sich die Beteiligten über die Schuldfrage einig sind, ist ein weit verbreiteter Fehlglaube: „Zum Anwalt gehe ich (nur), falls es Ärger
gibt."
Das freundliche Schreiben der
Versicherung, welches nicht selten schon einen Tag nach dem Unfall im Briefkasten liegt, vermittelt auch durchaus den angenehmen Eindruck, dass keinerlei Ärger droht und der Schaden ganz
unproblematisch abgewickelt wird.
Als Laie können und müssen Sie
jedoch nicht erkennen, ob der Inhalt dieses Schreibens uneingeschränkt auf Ihren Fall anwendbar ist.
Gleiches gilt für das spätere
Abrechnungsschreiben der Versicherung.
- So können Sie beispielsweie vor der Entscheidung stehen, ob, wie lange und zu welchen Konditionen Sie einen Mietwagen als
Mobilitätsersatz in Anspruch nehmen dürfen, ob Sie im Falle eines Totalschadens warten müssen, bis Ihnen die gegnerische Versicherung ein Restwertangebot unterbreitet oder ob Sie Ihr verunfalltes
Fahrzeug sofort veräußern dürfen.
- Schwierig kann es auch sein zu entscheiden, ob Sie selbst einen freien, unabhängigen Sachverständigen mit der Begutachtung des
Fahrzeuges beauftragen dürfen oder ob ein Kostenvoranschlag ausreichend ist.
- Ist die übliche Regulierung der Reparaturkosten -häufig direkt mit der Werkstatt- wirklich ausreichend oder steht Ihnen ein
weitergehender Schadensersatz zu?
- Wer ersetzt Ihnen die Wertminderung, sobald Sie Ihr Fahrzeug -selbst nach vollständiger fachmännischer Reparatur- fortan bei
einem späteren Verkauf als Unfallwagen deklarieren müssen?
- Nicht jeder Unfallschaden muss umfassend repariert werden, Sie können sich auch die voraussichtlichen Reparaturkosten von
der gegnerischen Versicherung auszahlen lassen. Wie ist hier die richtige Vorgehensweise, um keine Ansprüche zu verschenken?
- Was ist, wenn die Reparaturkosten höher sind, als der aktuelle Restwert des Fahrzeuges?
- Noch viel schwieriger ist es zu beurteilen, ob und in welcher Höhe Ihnen bei einer Verletzung ein Schmerzensgeld zusteht.
Häufig wird dieser Anspruch, gerade bei einem Schleudertrauma oder aber nicht sehr schweren Verletzungen von der Versicherung vollständig abgelehnt. Regelmäßig zitieren Versicherungen nur die für sie
günstige Rechtsprechung, verschweigen aber die Rechtsprechung, welche für Sie als Geschädigter günstig wäre und versuchen, Zahlungen an den Geschädigten naturgemäß so gering wie möglich zu
halten.
- Was ist zutun, wenn ein Unbekannter Ihr Fahrzeug beschädigt (z.B. auf einem Parkplatz) und Unfallflucht begeht?
Die Erfahrung zeigt, dass
Unfallgeschädigte, die von Anfang an einen Rechtsanwalt mit der Schadensabwicklung beauftragen, regelmäßig einen deutlich höheren Schadensersatz erzielen, als Geschädigte, die die Regulierung selbst in die Hand nehmen bzw. nur die gegnerische
Haftpflichtversicherungsnummer in der Werkstatt angeben und die Werkstatt einfach nur die Reparaturkosten direkt mit der Versicherung abrechnet.
Die Kosten für die
anwaltliche Tätigkeit trägt bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall die gegnerische Versicherung.