Schuldner- und Insolvenzberatung
... wenn Schulden außer Kontrolle geraten (sind).
Niemand ist vor einer finanzielle Schieflage oder wirtschaftlichen Krise geschützt, es kann jeden treffen. Schicksalsschläge und unerwartete Ereignisse oder Einkommensänderungen können dafür sorgen, dass sich das eigene Konto auf einmal im Minus befindet und bisher problemlos bedienbare Verbindlichkeiten nicht mehr bezahlt werden können.
Auch können aus nur einem ganz kurzen Augenblick der Unachtsamkeit oder Fahrlässigkeit heraus überraschende , erhebliche Regress-Forderungen plötzlich vor der Tür stehen. Situationen, wodurch Überschuldung ganz schnell im Raum steht. Überschuldung bedeutet nicht zwangsläufig, dass jemand nicht mit Geld umgehen kann! Deshalb: Schämen Sie sich nicht, Hilfe in Anspruch zu nehmen, um aus der Schuldenfalle zu entkommen.
Termin vereinbaren:
Telefonisch: 03693 - 84 84 46
per eMail: schuldnerberatung@kanzlei-heller-rotter.de
Der Beratungstermin kann entweder vor Ort in unserer Kanzlei stattfinden oder über Video-Konferenz (über einen speziell für Ärzte und Rechtsanwälte zertifizierten Videodienst, der den besonderen datenschutzrechtlichen Sicherheits- und Geheimhaltungsanforderungen entspricht)
In dem Fall erhalten Sie von uns einen verschlüsselten Einladungslink für den gesicherten VPN-Tunnel.
Für die Videoberatung benötigen Sie lediglich 2 Dinge:
Häufig werden die ersten Anzeichen einer Überschuldung durch den Betroffenen selbst verkannt oder verdrängt. Die Rechnungen, Mahnungen und Inkassoschreiben häufen sich, Briefe werden nicht mehr geöffnet und ignoriert – bis die erste Konto- oder Lohnpfändung kommt oder der Gerichtsvollzieher klingelt.
Betroffene sind entgegen ihrem Ohnmachts-Gefühl in einer solchen Situation nicht allein… wenn sie sich einer fachkundigen, seriösen(!!!) Schuldnerberatung anvertrauen. (Exkurs: Was sind die Merkmale einer seriösen Schuldnerberatung?)
Zunächst einmal: Machen Sie sich keine Vorwürfe. Das führt nur zu Selbstmitleid und Passivität, die immer lähmender wird bis hin zur völligen Handlungsunfähigkeit. Lassen Sie es nicht soweit kommen! Oftmals sind es sogar die jetzt drängenden Gläubiger selbst, die Ihre Überschuldung –zumindest teilweise- mit zu verantworten haben. Kreditlinien werden erhöht als sei man beim Metzger („Darf´s noch etwas mehr sein?“), Verkäufer sind sehr geschickt darin, Ihnen scheinbar günstige Verträge mit tollen Konditionen anzubieten, die sich erst hinterher als fataler Fehler erweisen.
Doch es gibt Auswege aus der Schuldenfalle, professionelle und seriöse(!) Schuldnerberater kennen den Weg, um Sie aus dem Schulden-Labyrinth herauszuführen, sie wissen, wie sich die monatlichen Belastungen entweder vernünftig und in eine tragbare Größe anpassen lassen oder notfalls "ganz streichen" lassen, falls gar kein finanzieller Spielraum für eine Ratenzahlung vorhanden sein sollte, denn nichts ist wichtiger als die Sicherung Ihrer Existenzgrundlage. Vertrauen Sie sich in Ihrer Not keinesfalls dubiosen Kredithaien an oder suchen nach schufafreien Krediten, suchen Sie stattdessen direkt Unterstützung bei einer seriösen und vertrauenswürdigen Schuldnerberatung, wie Sie diese in der Kanzleii HELLER & ROTTER finden können.
Eine Abteilung der Kanzlei HELLER & ROTTER ist spezialisiert auf die Schuldner-, Sanierungs- und Insolvenzberatung. Kaufmännische Mitarbeiter und Juristen schauen sich Ihre Unterlagen genauestens an und nehmen sich Zeit für Sie und Ihr Problem. Versuchen Sie nicht allein gegen Windmühlen zu kämpfen und das Problem ohne sachkundige Hilfe lösen zu wollen. Je früher eine Beratung und die professionelle Verhandlung mit den Gläubigern beginnt, desto besser stehen die Chancen, eine vernünftige Ordnung Ihrer finanziellen Schieflage möglichst ohne Insolvenzverfahren zu erreichen.
Wenn Sie genau geprüft haben und sicher sind, dass definitiv nur eine Verbraucherinsolvenz in Betracht kommt, dann erhalten Sie als Verbraucher/Privatperson bei öffentlichen Schuldner-beratungsstellen "kostenlose"(?) Insolvenzberatung. Allerdings müssen Sie sich auf Wartezeiten von 6-10 Monaten einstellen und sich bewusst sein, dass diese staatlich finanzierten Einrichtungen vorwiegend Hilfe zur Selbsthilfe geben, d.h. dass Sie hier selbst sehr wesentlich nach Anleitung und Belehrung durch den Schuldnerberater mitarbeiten müssen und es nach der Wartezeit auf den Erst-Termin ab diesem Termin mind. noch weitere 8-12 Monate dauert, bis Sie in das Insolvenzverfahren kommen und endlich wirklich Ruhe finden.
Wenn Sie es eilig haben, weil die Situation JETZT Ihr Leben beherrscht und an Ihren Nerven zehrt und natürlich kein Gläubiger geduldig wartet und sich mit der Aussage zufrieden gibt, "man habe sich zur Schuldnerberatung angemeldet", wenn Sie als Mandant die vollständige Bearbeitung abgeben möchten oder wenn Ihre Situation etwas komplizierter ist, dann sollten Sie unsere Hilfe in Anspruch nehmen. Oder auch dann, wenn Sie schlicht Angst haben, etwas zu unternehmen. Kein Problem ist so groß, dass wir dieses nicht gemeinsam lösen können! Sie müssen nur eins tun… den ersten Schritt.
Unser Ziel als geeignete Person gem. § 305 Insolvenzordnung (InsO) ist es, den Betroffenen schnell und ohne lange Wartezeiten aus der vermeintlichen Ausweglosigkeit herauszuhelfen und einen schnellstmöglichen Neustart zu ermöglichen. Alles was Sie uns anvertrauen, unterliegt der anwaltlichen Schweigepflicht. Wir vertreten Privatpersonen / Verbraucher sowie ehemals oder gegenwärtig gewerblich bzw. freiberuflich tätige, selbständige Schuldner sowie kleine/mittelständische Unternehmen im Rahmen:
· außergerichtliche Schuldenbereinigung /
Gläubigervergleich (Insolvenzvermeidung)
· Verbraucherinsolvenz
· Regelinsolvenz
· Sanierung / Insolvenzplanverfahren
Wählen Sie hier die für Sie zutreffenden Informationen aus:
Derzeit Selbständige, die vor der Entscheidung stehen, ob Sie ihren Betrieb aufgeben sollten oder ob sich eine Fortführung lohnen könnte, finden hier Kurzinformationen, die eine Entscheidungshilfe geben können. Sie finden Informationen zum Insolvenzverfahren für Selbstständige, zu Verhandlungsmöglichkeiten mit Gläubigern und zum Pfändungsschutz.
Bei Freiberuflern, die einen kammer-gebundenen Beruf ausüben oder Selb-ständigen im Finanzdienstleistungsbereich wird mit Eröffnung eines Insolvenz-verfahrens regelmäßig die zur Berufsaus-übung benötigte Zulassung entzogen, wo-durch die berufliche Existenz bedroht ist. Das Insolvenzrecht bietet Gestaltungs-möglichkeiten, um dies zu verhindern.
Sie erhalten sofort, ohne Wartezeit einen Termin und wir übernehmen die komplette Korrespondenz mit Ihren Gläubigern. Ihre Mitwirkung beschränkt sich auf die Zurverfügungstellung von erforderlichen Unterlagen und benötigten Informationen.
Wir können Ihnen JETZT sofort helfen,