Die Höhe der anwaltlichen Vergütung ergibt sich entweder aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder aus einer Vergütungsvereinbarung. Vergütungsvereinbarungen sind statt der Abrechnung der gesetzlichen Gebühren immer möglich. Es sind jedoch die Regelungen der §§ 49b BRAO und 3a ff. RVG zu beachten.In gerichtlichen Verfahren können die gesetzlichen Gebühren jedoch nicht durch Vereinbarungen unterschritten werden.
Für Schuldenberatungsmandante treffen wir mit Rücksicht auf die wirtschaftliche Lage der Betroffenen in der Regel eine Vergütungsvereinbarung.
Die Frage nach den Kosten ist für jeden Betroffen natürlich eine brennende Frage. Wichtiger ist aber die Frage, was es kostet nichts zu machen.
Die Frage nach den Kosten einer anwaltlichen Schuldnerberatung kann nicht isoliert im Raum stehen bleiben, sondern muss im Verhältnis dazu gesetzt werden, was es Sie kostet, eine außergerichtliche Schuldenbereinigung oder nötigenfalls Insolvenz hinauszuzögern. Dabei können die emotionalen Kosten, wie Stress, Angst, psychischer Druck, Depression, Selbstzweifel, Isolation und der verzweifelte Aufwand, alles zu verdrängen gar nicht beziffert werden.
Eines lässt sich jedoch ganz bestimmt sagen:
Unsere Kosten sind erfahrungsgemäß deutlich geringer als die laufenden Kosten wie Zinsen, Inkassokosten und Zwangsvollstreckungskosten, die in einem Jahr bzw. in der Zeit anfallen, die Sie auf einen Termin bei der öffentlichen Schuldnerberatung warten. Ihre Schulden erhöhen sich nämlich täglich, ohne dass Sie auch nur einen Euro ausgeben. Häufig halten Schuldner dem Druck der Gläubiger und Inkassoinstitute auch nicht Stand und leisten aus Angst "irgendwie" und "irgendwoher" doch noch Zahlungen, die sie nicht müssten oder lassen hilflos Lohn- und Kontopfändungen über sich ergehen. Denn kaum ein Gläubiger wartet geduldig und gibt sich mit der Aussage zufrieden, "man habe sich zur Schuldnerberatung angemeldet". ... "kostenlos" ist der Weg der öffentlichen Schuldnerberatung also genau betrachtet nicht.
Je früher eine professionelle Verhandlung beginnt, desto zugänglicher und verhandlungsbereiter sind die Gläubiger. Ein außergerichtlicher Schuldenbereinigungs-Vergleich ist also "billiger" und erfolgversprechender und nicht zuletzt nervenschonender je früher die Verhandlungen mit den Gläubigern beginnen und je früher ein Kostenstopp erfolgt.
Da wir einen entsprechenden Aufwand für Sie betreiben und Auslagen tätigen, müssen wir natürlich über Geld reden, auch wenn es gerade bei Hilfesuchenden in Sachen Überschuldung ein schwieriges Thema ist, dies liegt in der Natur der Sache und findet unser Verständnis. Deshalb bewegt sich unser Honorar für eine außergerichtliche Schuldenbereinigung auch auf einem entgegenkommenden und für jeden bezahlbarem Niveau.
Wir besprechen dies sowie eine -für bisher jeden Mandanten machbare- Ratenzahlungsmöglichkeit in Ruhe in unserem kostenfreien Erstberatungsgespräch, nach dem Sie sich ganz in Ruhe entscheiden können.
Wir prüfen in der unverbindlichen, kostenfreien Erstberatung auch, ob Sie berechtigt sind, alle Zahlungen an die Gläubiger mit Verhandlungsbeginn einzustellen. Da dies meist der Fall ist, finanziert sich unser Honorar in der Regel sozusagen selbst aus Ihren Einsparungen.
Oder reservieren Sie sich in unserem Online-Terminkalender Ihren kostenfreien Erstberatungstermin zur Schuldnerberatung hier direkt: