Der Versuch, sich erfolgreich mit den Gläubigern zu einigen, ist von beachtlichem Vorteil.
Die Schulden lassen sich meistens deutlich reduzieren und ein Insolvenzverfahren kann häufig vermieden werden.
1. Es besteht keine Bindung an Pfändungsgrenzen und
Laufzeit der angebotenen Ratenzahlung
Bei einem Vergleich muss nicht zwingend eine Rate in Höhe des pfändbaren Einkommens angeboten werden. Wenn sich Ihre Gläubiger auf eine geringere Rate einlassen kann die monatliche Rate auch niedriger ausfallen, als es bei der pfändbaren Rate (im Falle einer Insolvenz) wäre. Die Chance hierauf ist natürlich um so großer, je frühzeitiger man sich mit den Gläubigern "an einen Tisch" setzt und die Situation offen bespricht und Zahlungswilligkeit signalisiert.
2. Keine Bekanntmachung Ihrer finanziellen Situation
Sobald ein Insolvenzverfahren beantragt wird, erfolgt die Veröffentlichung durch das Insolvenzgericht auf dem betreffenden Internetportal des Gerichtes. Die Insolvenzbekanntmachungen sind für jeden einsehbar.
Bei einem Gläubigervergleich erfolgt dies nicht, es erfährt so auch Ihr Arbeitgeber nichts von Ihrer finanziellen Situation.
3.Löschung der Einträge bei der Schufa
Es besteht die Möglichkeit, die Einträge bei der Schufa und anderen Wirtschaftsauskunftsdateien schneller löschen zu lassen.
4.Die Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren
entfallen
Die Höhe der gerichtlichen Kosten für das Insolvenzverfahren erreichen stattliche Summen, selbst bei einem mittellosen Schuldner, der nichts bezahlen kann, erreichen die Kosten einen Betrag von ca. 2.000,00 EUR. Diese Kosten sparen Sie. Im Insolvenzverfahren kann die Stundung der Gerichtskosten beantragt werden, aber sie sind am Ende des Insolvenzverfahrens nicht automatisch weg. Sollte sich innerhalb einer bestimmten Zeit nach Abschluss des Insolvenzverfahrens eine Zahlungsfähigkeit ergeben, so müssen Sie diese Kosten noch an das Gericht abzahlen.