Im Wirtschaftsleben gewinnt die Durchführung
eines Insolvenzverfahrens immer mehr an Bedeutung.
Wir bieten sowohl insolvenzvermeidende
Sanierungsberatung als auch insolvenznahe Beratung an. Hier beraten und vertreten wir Sie sowohl als Gläubiger als auch als Schuldner über Ihre Rechte, Pflichten, Chancen und Risiken
im Zusammenhang mit einer drohenden oder bereits eingetretenen Insolvenz. Außerdem begleiten und vertreten wir Sie selbstverständlich auch im Rahmen eines
Insolvenzverfahrens.
Wir vertreten
Sie dabei insbesondere in folgenden Punkten:
-
Außergerichtliche Schuldenregulierung und Sanierungsmaßnahmen
-
Insolvenzeröffnungsverfahren (Regelinsolvenz oder
Verbraucherinsolvenz)
-
Restschuldbefreiungsverfahren
-
Nachlassinsolvenzverfahren
-
Insolvenzplanverfahren
-
Eigenverwaltung
Wir stehen Ihnen auch zu allen
betriebswirtschaftlichen Fragestellungen rund um die Insolvenz zur Verfügung, zum Beispiel:
- Insolvenzantragspflicht
- Insolvenzantragsrecht
- Insolvenzvoraussetzungen (Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung, drohende Zahlungsunfähigkeit
- Erstellung eines
Insolvenzplan
- Vertretung im
Insolvenzplanverfahren
- Insolvenzanfechtung (Anfechtung wegen Kapitalverminderung, Anfechtung wegen Sicherheitenerlangung, Anfechtung wegen Zahlung aufgrund Zwangsvollstreckung,
Anfechtung wegen Schenkung, Anfechtung wegen Zahlungen im anfechtungsrelevanten Zeitraum)
- Abwicklung
schwebender Verträge in der Insolvenz
- Arbeitsverhältnisse in der Insolvenz
- Geltendmachung
von Insolvenz- und Masseforderungen
- Geltendmachung
von Aussonderungsrechten, Ersatzsonderungsrechten und Absonderungsrechten
- Korrespondenz
mit dem (vorläufigen) Insolvenzverwalter und Treuhänder wie auch mit dem Insolvenzgericht
- Ausstellung und
Annahme eines Insolvenzplans
- Forderungsanmeldung
- Stundungsantrag
- Vertretung in
der Gläubigerversammlung
- Vertretung im
Gläubigerausschuss
- Geltendmachung
von Rechten bei Einstellung des Verfahrens mangels Masse oder bei Anzeige der Masseunzulänglichkeit