Ehe- und Familienrecht

Ehe- und Familienrecht


Kaum ein Rechtsgebiet ist emotionaler als das Familienrecht. Deshalb ist es wichtig, dass Ihnen von Anfang an ein erfahrener Rechtsanwalt für Familienrecht zur Seite steht.

In den meisten Fällen ist es ratsam, einen Rechtsanwalt bereits vor der Trennung aufzusuchen.

 

Folgende Bereiche unserer Arbeit im Familienrecht seien beispielhaft genannt:

 

  • Heirat
  • Ehevertrag / Partnerschaftsvertrag
  • Trennung
  • Scheidung
  • Vertragliche Absicherung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
  • Auflösung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
  • Trennungsunterhalt
  • nachehelicher Unterhalt
  • Unterhalt für nichteheliche Kindes-Mutter
  • Kindesunterhalt unter Berücksichtigung der Möglichkeiten zur zeitlichen Befristung und höhenmäßigen Herabsetzung
  • Elternunterhalt / Enkelunterhalt
  • Erstellung einer Unterhaltsvereinbarung
  • Abänderung und Überprüfung einer bestehenden Unterhaltsvereinbarung, Unterhaltsregelung oder eines Unterhaltsurteils
  • Vollstreckung des Unterhalts
  • Umgangsrecht, Besuchsregelung, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Vermögenssorge, Gesundheitssorge
  • Sorgerecht nach Trennung und Scheidung
  • Sorgerecht nichtehelicher Väter
  • Sorgerechtsentzug / Jugendamt
  • Vaterschaftsfeststellung, Vaterschaftsanfechtung
  • Vermögensausgleich
  • Versorgungsausgleich / Rententeilung
  • schuldrechtlicher Versorungsausgleich und deren Ausschlussmöglichkeiten
  • Gesamtschuldnerausgleich / Verteilung der Schulden
  • Zugewinn
  • Vermögensauseinandersetzung
  • Auflösung einer Miteigentümergemeinschaft 
  • Hausrat
  • Verteilung des Schadenfreiheitsrabattes in der KfZ Versicherung 
  • Nutzung der Ehewohnung, Nutzungsentschädigung
  • Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz
  • Trennungsvereinbarung
  • Scheidungsvereinbarung, jeweils auf Wunsch in Abstimmung mit einem Notar
  • Steuerliche Probleme bezüglich Zusammenveranlagung, Veranlagung im Trennungsjahr, Ausgleich steuerlicher Nachteile, begrenztes Realsplitting

 

Wir beraten auch häufig im Zusammenhang Fragestellungen, die sich aus Familienunternehmen ergeben, in Fragen des ehelichen Güterrechts und gestalten entsprechende Verträge unter Berücksichtigung möglicher Scheidungsfolgen sowie unter Berücksichtigung der Anforderungen, die die jeweils aktuelle Rechtsprechung an die Gültigkeit solcher Vereinbarungen stellt.

 



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