Inkasso und Forderungsmanagement

Inkasso und Forderungsmanagement


Wir sind externe Inkasso-Abteilung für kleine und mittelständische Unternehmen.

Mandanten, die unser "Offene-Posten-Management" in Anspruch nehmen, kommen aus den Bereichen Handel, Gewerbe und Dienstleistung. Hierzu gehören Firmen wie Versandhandel, Spedition, Handwerksbetriebe, Industrie, produzierendes Gewerbe und Firmen aus dem Bereich Bau und Immobilien.


Das Problem

 

Die Zahlungsmoral lässt zunehmend stark zu wünschen übrig. Für viele Schuldner ist  eine Zahlungsverzögerung der billigste Kredit. Immer mehr Unternehmen haben mit verschleppten oder ausfallenden Zahlungen zu kämpfen. Forderungsausfälle bedrohen oftmals sogar die Existenz der Unternehmen.


Die beste Arbeit ist „umsonst“, wenn sie nicht vertragsgerecht und fristgemäß bezahlt wird. Besonders kleine und mittelständische Unternehmen sind kaum in der Lage, mehrere säumige Zahlungen zu kompensieren. Von hundert Außenständen kann man selbst doch keine Schuld bezahlen. Deshalb sind Zahlungsverzögerungen und -Ausfälle häufig die Ursache für Insolvenzen.



Natürlich kommt es im Alltag vor, dass jemand eine Rechnung - wirklich aus Versehen - noch nicht bezahlt hat, daher sollte man natürlich einmal nachfassen und den säumigen Vertragspartner an den Ausgleich der Rechnung höflich erinnern. Bleibt die Erinnerung jedoch erfolglos, hat es Ihrerseits keinen Sinn, dem Schuldner weitere zeit- und kostenintensive Briefe zu schreiben.

Entscheidend für das richtige Vorgehen bei eingetretenem Zahlungsverzug ist die Frage: Haben Sie es mit einem zahlungsunfähigen Kunden oder mit einem zahlungsunwilligen Kunden zu tun?

Ist der Kunde wirklich zahlungsunfähig, so wird es nicht wirklich weiterhelfen, wenn Sie viele Mahnungen schreiben - dies kostet Sie nur Zeit und auch Geld. In dem Fall bietet sich eventuell eine Ratenzahlungsvereinbarung an, allerdings ist hier mit Vorsicht zu agieren, da Sie dem Schuldner damit zu einem Zeitpunkt einen "Kredit" gewähren, an dem seine Bank dazu nicht mehr bereit ist.

Ist der Kunde aber schlicht und einfach zahlungsunwillig oder er will sich auf Ihre Kosten einen zinsfreien Kredit beschaffen und die Zahlung daher möglichst lange verzögern, so wird es auch nicht fruchten, den Schuldner mehrmals unter variierenden Bezeichnungen wie "Zahlungserinnerung", "Mahnung", "zweite Mahnung", "letzte Mahnung", "letzte außergerichtliche Mahnung" oder ähnlichem zur Zahlung aufzufordern - die Erfolgsquote kennen Sie sicherlich bereits.

 

Inkasso über Ihre eigene Buchhaltung?


Wer sein Inkasso selbst betreibt, übernimmt damit eine Gratisleistung für den zahlungsunwilligen Geschäftspartner.

Ein Erstattungsbegehren von eigenen Aufwendungen ist gesetzlich untersagt. Das heißt, Ihren Aufwand für Personal- und Sachkosten, der Ihnen entsteht, um Ihre Forderung mühe- und zeitaufwändig einzutreiben, bekommen Sie von niemandem ersetzt. Es ist dementsprechend nicht sinnvoll, diese Tätigkeit selbst auszuführen und eigene Mitarbeiterkapazitäten und Sachaufwendungen an diesen Vorgang zu verschwenden.



Schon aus diesem Grunde ist es sinnvoll, diese Tätigkeiten auf einen Anwalt zu übertragen, dessen Kosten aus der Verpflichtung des Schuldners können als Verzugsschaden dem Schuldner in Rechnung gestellt werden.




Inkasso durch einen Rechtsanwalt

ist professionelles Inkasso in einer Hand - von der Zahlungsaufforderung, über das gerichtliche Mahnverfahren, ggf. das Streitverfahren, bis hin zur Zwangsvollstreckung und Beitreibung der Forderung.



Original unterzeichnete Anwaltsschreiben erzielen gemeinhin eine nachdrücklichere Wirkung als elektronische Formbriefe mit faksimiler Unterschrift eines "XY-Inkassobüros". Deren Möglichkeiten sind in der Regel nur auf außergerichtliche Verfahren begrenzt und bleiben somit häufig ergebnislos. Sollte der außergerichtliche Mahnweg nicht greifen und eine gerichtliche Forderungsdurchsetzung notwendig werden, müsste ein Inkassobüro den Fall ohnehin an einen Rechtsanwalt abgeben, da es selbst lediglich in der Lage ist, einfache Mahnschreiben zu verfassen. Den Umweg und die Kosten eines Inkassobüros können Sie daher sparen. Ihre Auslagen für das Inkassobüro muss der Schuldner überdies nicht unbedingt ersetzen – anders als Ihre Aufwendungen für den Anwalt.


„Erfahrene“, zahlungsunwillige Schuldner nehmen häufig eine Zahlungsaufforderung erst dann ernst, wenn Ihnen ein anwaltliches Mahnschreiben unmissverständlich signalisiert, dass der Gläubiger zu einer gerichtlichen Beitreibung seiner Forderung entschlossen ist und ihnen bewusst gemacht wird, dass nach Ablauf der gesetzten Frist teure Klagen und unangenehme Vollstreckungsmaßnahmen auf sie zukommen. Der unberechtigte "Zahlungsstreik" wird dann häufig aufgegeben.


Wir betreiben kein "Massen-Inkasso", dessen Wirkung häufig verpufft, bei uns finden Sie exklusives Forderungsmanagement und individuelle, einzelfallbezogene Bearbeitung. Druck ist nicht immer das beste Mittel, um Zahlungsbereitschaft zu erwirken, strategische Maßnahmen und Fingerspitzengefühl können manchmal eher zum Erfolg führen und Geschäftsbeziehungen auch erhalten.


Wir beraten Sie, welche Vorgehensweise in Ihrem Fall die voraussichtlich effektivste sein wird und können bei bestrittenen Forderungen für Sie das Prozessrisiko einschätzen.

Individuelles Inkasso durch einen Rechtsanwalt ist die effektive und seriöse Beitreibung einer Forderung, unabhängig davon, ob eine Forderung unbestritten oder bestritten ist.

 

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