Insolvenz-Strafrecht

Insolvenz-Strafrecht


 

Ermittlungsverfahren wegen Insolvenzverschleppung, Verletzung der Buchführungspflichten oder wegen Bankrotts nehmen innerhalb der Wirtschaftsstrafverfahren einen bedeutenden Raum ein.

 

Aufgrund der Anordnung über die Mitteilung in Zivilsachen ( MiZi ) hat das Insolvenzgericht der Staatsanwaltschaft die Entscheidung über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mitzuteilen. In der Folge kann die Staatsanwaltschaft die Insolvenzakten anfordern und auf Insolvenzdelikte hin überprüfen.

Häufig sieht sich der Strafverteidiger im Insolvenzstrafrecht dann mit der geradezu paradoxen Situation konfrontiert, dass sich ausgerechnet der Gesellschafter/Geschäftsführer strafrechtlichen verantworten muss, der bis zuletzt um die Existenz seines Unternehmens gekämpft hat. In der Hoffnung das Unternehmen, etwa durch den Einsatz eigener finanzieller Mittel oder durch Neuaufträge, doch noch „retten“ zu können, rückt nicht selten die strenge Frist des § 64 GmbHG in den Hintergrund. Danach muss spätestens 3 Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit die Eröffnung der Insolvenz beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden.

Neben den rein strafrechtlichen Konsequenzen drohen im Insolvenzstrafrecht weitere empfindliche Rechtsfolgen. So besteht u.a. die Gefahr einer Durchgriffshaftung auf das Privatvermögen oder die Versagung der Restschuldbefreiung.

Die Strafrechtsnormen des Insolvenzstrafrechts entstammen nicht nur dem StGB, sondern auch nebengesetzlichen Bestimmungen. Insgesamt handelt es sich hierbei um eine komplexe Materie, welcher es mit der notwendigen Sachkenntnis zu begegnen gilt.

 

 

U.a. bei folgenden strafrechtsrelevanten Vorwürfen übernehmen wir die Strafverteidigung im Insolvenzstrafrecht:

 

  • Bankrott 
  • Betrug 
  • Gewerbsmäßiger Betrug 
  • Gewerbsmäßige Untreue 
  • Gläubigerbegünstigung 
  • Insolvenzverschleppung 
  • Lieferantenkreditbetrug 
  • Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen 
  • Schuldnerbegünstigung 
  • Steuerhinterziehung
  • Unterschlagung 
  • Untreue 
  • Verletzung der Buchführungspflichten


Share by: