Vertragsrecht

Vertragsrecht und Vertragsgestaltung


 

Wir entwickeln Verträge nach Ihren sachlichen Vorgaben.



Ein klar strukturierter und vorausschauender Vertrag hilft, dass die Parteien zu einer Lösung bei unterschiedlichen Ansichten zu einzelnen Vertragsfragen kommen, idealerweise vor Vertragsschluss. Ein guter Vertrag gibt den Vertragsparteien für alle Fallgestaltungen einen Handlungsleitfaden. Dafür ist es maßgeblich, den Standpunkt des Mandanten genau zu kennen und vertraglich zu sichern.

Für unsere Mandanten entwerfen wir Verträge, prüfen diese bei Vorlagen oder Entwürfen und verhandeln Verträge bis zum Abschluss, um das Interesse und Verhandlungsziel unserer Mandanten im maximalen Umfang vertraglich zu sichern.

Bei Auseinandersetzungen zu bestehenden Verträgen prüfen wir die Handlungsmöglichkeiten und vertreten Ihre Interessen außergerichtlich oder vor Gericht, wenn es um die Durchsetzung Ihrer Rechte bis hin zu einer möglichen Rückabwicklung bereits abgeschlossener Verträge geht.


Typische Anlässe für vertragsrechtliche Auseinandersetzungen sind z.B.:

  • Kaufvertrag
  • Anspruch auf Kaufpreiszahlung und Übereignung der Kaufsache
  • Mängelbeseitigung, Ersatzlieferung, Preisminderung und Schadensersatz
  • Darlehensvertrag
  • Bau- /Werkvertrag (Bauarbeiten, Reparaturen, handwerkliche Tätigkeiten), Werklohnanspruch, Abnahme, Mängel und Gewährleistung
  • Reisevertrag, Rücktritt, Minderung des Reisepreises
  • Telefondienstvertrag, Kündigung, Abwehr unberechtigter Forderungen

 



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