Unternehmens-Nachfolge

Unternehmens-Nachfolge


Eines unserer Kanzlei-Schwerpunkte ist die umfassende Beratung von klein- und mittelständischen Unternehmern hinsichtlich der Gestaltung der Unternehmensnachfolge sowie bei der Übergabe von Vermögen an die nächste Generation oder an familienfremde Erwerber.

Dabei fließen alle erb-, familien-, gesellschafts- und steuerrechtlichen Aspekte Ihrer Unternehmenssituation in unsere Beratung ein. Maßgeschneidert zu Ihrer wirtschaftlichen und persönlichen Zielsetzung entwerfen wir für Sie eine auf Ihr Unternehmen und Ihre persönliche Situation zugeschnittene Nachfolgeplanung. Wir begleiten die komplette Umsetzung durch Ausarbeitung der erforderlichen Verträge und ggf. entsprechenden letztwilligen Verfügungen.

 

Zusammenfassend übernehmen wir gerne folgende Tätigkeiten für Sie:

  • Unternehmensübertragung auf Familienangehörige 
  • erb-, familien-, gesellschaftsrechtliche und steuerrechtliche Beratung, hierbei greifen wir auch auf das Know How unserer interdisziplinären Steuerabteilung zurück.
  • Umstrukturierung von Unternehmen vor oder nach einer Übertragung 
  • finanzielle Absicherung des Unternehmers und seines Ehegatten 
  • Entwurf und Umsetzung von Gesellschafts- und Beraterverträgen 
  • Eheverträge, Testamente, Erbverträge, Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträge 
  • Unternehmensvorsorgevollmachten 
  • Unternehmensübertragung auf familienfremde Personen 
  • Verkauf des Unternehmens (asset deal, share deal) 
  • Verpachtung des Unternehmens 
  • Beteiligung Dritter am Unternehmen 
  • Errichtung einer Stiftung vor oder nach dem Erbfall

 

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